Abklärung

(verantwortlich: Adrian Hofer, lic.phil.I Psychologe, dipl. Logopäde,
Tel. 071 222 02 34, E-Mail: hofer.zws@wahrnehmung.ch)

  • Einzelabklärung, Förderdiagnostik bei Kindern jeglichen Alters, im Bereich der beruflichen Eingliederung und bei Erwachsenen
  • Einzelabklärung nach erworbenen Hirnschädigungen
  • Beratung von Therapeuten, Lehrern und Angehörigen im Anschluss an eine Abklärung

Anmeldung:

Die Anmeldung zu einem Untersuch erfolgt schriftlich durch:

  • Schulpsychologische Dienste
  • Angehörige
  • Ärztin (Kinderarzt, Hausarzt, Neurologe, Kinderpsychiater, etc.)
  • Schulgemeinden, Schulen, Lehrer, Kindergärtnerinnen, Heime
  • Therapeutinnen (Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten, Psychologen)
  • heilpädagogische und sonderpädagogische Dienste oder andere Sozialinstitutionen

Ein kurzes telefonisches Gespräch ist aus unserer Erfahrung ratsam.

Das Anmelde- und Kostengutspracheformular können Sie hier als PDF-Dokument downloaden.

Untersuch:

Die Angehörigen sind bei dem Untersuch anwesend. Wenn möglich nehmen weitere Bezugspersonen des Angemeldeten teilweise daran teil. Ein Untersuch umfasst die Abklärung von Wahrnehmungs- und Sprachstörung, die Ermittlung des Entwicklungsstandes und die Festlegung des therapeutischen Ansatzes. Notwendige Tests nehmen auf die Wahrnehmungsstörung Bezug. Im Gespräch mit den Beteiligten werden die Beobachtungen und erhobenen Befunde erörtert und das weitere Vorgehen bestimmt.
Ein erster Untersuch dauert in der Regel zwei bis drei Stunden Präsenzzeit. Zur genauen Beurteilung ist oft ein zweiter Untersuch nötig.

Kosten:

Es wird die aufgewendete Zeit der untersuchenden Person, wie Präsenzzeit, Test- und Videoanalysen, Erstellen eines schriftlichen Berichtes (ohne Reinschrift), Beratung an externe Bezugspersonen und Vorbereitung berechnet. Es ist von einem durchschnittlichen Zeitaufwand von 7 Stunden auszugehen. Tarif: SFR 160.-- pro Stunde. Es erfolgt eine Rechnungsstellung an die Eltern, bzw. an die vereinbarte Kostenstelle, sofern eine schriftliche Verfügung vorliegt.
In finanziellen Notlagen kann das Zentrum helfen, die Finanzierung einer Abklärung sicherzustellen

Ausland:

Im Ausland Wohnende sind immer privat zur Zahlung verpflichtet. Die Angemeldeten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter sind uns gegenüber zahlungspflichtig. Eventuelle Rückforderungen an Krankenversicherungen erfolgen durch sie und haben keinen Einfluss auf die verrechneten Leistungen.


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