Die Sonderschule für Kinder mit Wahrnehmungsstörungen wird als Tagesschule geführt und bietet Platz für 33 SchülerInnen.
(Die Platzzahlbegrenzung wurde durch das Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen erlassen.)
Aufnahme finden Kinder ab 4 Jahren bei denen eine schwere Wahrnehmungsstörung im Vordergrund steht oder diese genauer abgeklärt werden muss.
Das Einzugsgebiet umfasst den nördlichen Kantonsteil St.Gallen im Rahmen eines zumutbaren Schulweges. Je nach Erfordernis des Kindes werden auch Kinder aus anderen Kantonen aufgenommen (insbesondere Appenzell-Innerrhoden und Appenzell-Ausserrhoden). Voraussetzung bilden entsprechende Verfügungen.
Die WG-Schule ist eine von der IV und vom Kanton anerkannte Sonderschule. Sie wird durch Bund, Kanton und Schulgemeinde (der Kinder) finanziert.
Elternbeiträge werden durch kantonale Bestimmungen vorgeschrieben: es sind dies Beiträge für Mittagessen und Schullagerbeiträge.
28 Lektionen Unterrichtzeit sind auf 5 Werktage verteilt, mit unterrichtfreiem Mittwochnachmittag.
Die Gruppengrössen liegen zwischen 4 und 6 Kindern, je nach Ausprägung der Behinderung oder weiterer Erfordernisse und Möglichkeiten.
Psychomotorik, Ergotherapie, Physiotherapie (sofern entsprechende IV-Verfügungen vorliegen). Die Logopädie ist im Unterricht integriert.
Ein Übertritt kann durch die Schule oder Eltern erwogen werden.
Es wird den Eltern ermöglicht, verschiedene in Frage kommende Institutionen, unter Begleitung der Lehrkräfte / Schulleitung zu besichtigen.
Wir bieten allen Eltern an, unseren theoretischen und therapeutischen Ansatz näher kennenzulernen. Die Eltern werden nach Möglichkeit in die Förderung einbezogen und auf Wunsch darin angeleitet. Dies erfordert einen intensiven Kontakt.