
Die Schule ist an einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit mit den Eltern interessiert. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, mindestens einmal pro Quartal ein Elterngespräch, Elternberatung oder ähnliches durchzuführen.
Die fachliche Zusammenarbeit mit den Eltern soll das Verständnis für die Wahrnehmungsstörung, für ihr Erscheinungsbild und die spezifischen Problemen erhöhen. Nach Möglichkeit und Bereitschaft der Eltern werden sie auch zur Förderung ihrer Kinder angeleitet. Dazu werden die Eltern mindestens ein Mal pro Quartal in die Schule eingeladen oder die Lehrkraft geht zu ihnen nach Hause.
Nebst Gesprächen werden Videoanalysen und Selbsterfahrungen als wichtige Hilfsmittel eingesetzt. Bei Interesse der Eltern können auch häufigere Elternkontakte stattfinden und sie können auch soweit als möglich ins Führen eingeleitet werden.
Die Verantwortung der Elternarbeit liegt bei den Lehrkräften. Die Schulleitung unterstützt die Elternarbeit auf Wunsch der Lehrkräfte und nimmt an Vorbereitungen, Gesprächen oder Sitzungen teil. Die Eltern können jederzeit an die Schulleitung direkt gelangen.