Anmeldung - Aufnahmebedingungen

Die Anmeldungen erfolgen durch die Eltern oder, mit ihrem Einverständnis, durch Lehrkräfte, Ärzte, usw. oder durch die nachfolgenden antragstellenden Instanzen:

Der Schulrat am Wohnort des Kindes ist die erste Entscheidungsinstanz.

Erstkontakt

Wir wünschen uns einen möglichst frühen, unverbindlichen, telefonischen Erstkontakt. Dieser ist jederzeit möglich, spätestens aber bis Ende Januar, damit der Schulbesuch, der Schnuppertag und evtl. weitere Abklärungen bis Mitte März durchgeführt werden können. Idealerweise erfolgen Erstkontakte schon im August, September und Oktober.

Schulbesuch

Nach Absprache mit der Schulleitung findet ein erstes Gespräch und Schulbesichtigung mit den Eltern (wenn immer möglich mit beiden Elternteilen) statt. Die Eltern können sich durch Vertrauenspersonen begleiten lassen, oft sind dies bisherige Therapeutinnen /Therapeuten des Kindes.

Die Eltern sollten in diesem ersten Schulbesuch die Schule, ihre Angebote und Möglichkeiten, ihre Organisation und den weiteren Verlauf der Aufnahme kennenlernen. Fragen zu Wahrnehmung, Wahrnehmungsstörungen und Therapie können viel Raum einnehmen und werden soweit als möglich beantwortet.

Der Schulbesuch findet ohne Anwesenheit des Kindes statt.

Schnuppertag

Ziehen die Eltern einen Eintritt in Erwägung, so wird das Kind zu einem Schnuppertag eingeladen. Verfügbare Unterlagen (Berichte, Untersuchungsergebnisse usw. ) sollen vor dem Schnuppertag der Schule zur Verfügung stehen. Das Kind wird während eines Tages in den Unterricht einer Gruppe integriert. Es werden dabei Videoaufnahmen gemacht.

Folgenden Fragestellungen sollten beantwortet werden können:

Anhand der Videos wird den Eltern vom Schnuppertag berichtet, sowie eine erste (provisorische) Analyse vorgenommen. Weitere Abklärungen können unter Umständen im Zentrum für Wahrnehmungsstörungen erforderlich werden.

Ziel des Schnuppertages:

Platzzahlbegrenzung

Diese führt immer wieder dazu, dass nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können. Es ist deshalb erforderlich, dass die Eltern Doppelanmeldungen in anderen Sonderschulen vornehmen. Aus diesem Grund ist unsere Schule genötigt, möglichst frühzeitig über eine definitive Aufnahme zu beschliessen (vor den anderen Sonderschulen).
Über die definitive Aufnahme wird Anfang April (Beginn Frühlingsferien) entschieden.

Es wird keine Warteliste geführt; Wiederanmeldungen auf das nächste Jahr, oder auch später, sind selbstverständlich möglich.

Die Aufnahme hat nur Gültigkeit, wenn die Kostenträger der Sonderschule (Invalidenversicherung und Schulgemeinde) die erforderlichen Kostengutsprachen bewilligen.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel auf ein neues Schuljahr hin; also nach den Sommerferien.


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